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Hinweise für den Besuch

Die Gedenkstätte für Opfer der NS-"Euthanasie" Bernburg befindet sich auf dem Gelände des Fachklinikums für Psychiatrie in Bernburg. Zum Schutz der Rechte von Patientinnen und Patienten gilt auf dem Gelände des Fachklinikums ein allgemeines Foto- und Filmverbot.

Zur Wahrung eines würdigen Gedenkens werden die Besucherinnen und Besucher aufgefordert, sich angemessen zu verhalten. Angehörigen extremistischer Parteien oder Organisationen und ihrem Umfeld, zu deren politischen Selbstverständnis die systematische Leugnung der begangenen Verbrechen gehört, kann der Zutritt verwehrt werden. Das Tragen von Kleidung oder Symbolik, die eine Verherrlichung von Diktaturen zum Ausdruck bringt, ist ebenfalls nicht gestattet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gedenkstätte nehmen das Hausrecht wahr. Sie sind berechtigt, Besucherinnen und Besucher, die mit menschenfeindlichen oder antidemokratischen Äußerungen auffallen oder aufgefallen sind, des Hauses zu verweisen oder ein Hausverbot auszusprechen.