Hinweise für den Besuch
Die Gedenkstätte für Opfer der NS-"Euthanasie" Bernburg befindet sich auf dem Gelände des Fachklinikums für Psychiatrie in Bernburg. Zum Schutz der Rechte von Patientinnen und Patienten gilt auf dem Gelände des Fachklinikums ein allgemeines Foto- und Filmverbot.
Die Gedenkstätte für die Opfer der NS-„Euthanasie" Bernburg erinnert an rund 14.000 kranke, behinderte und sozial auffällige Menschen, die hier während der nationalsozialistischen Diktatur in den Jahren 1940 bis 1943 im Zusammenwirken von Ärzten, Juristen, Pflegepersonal und Verwaltungsangestellten ermordet wurden. Zur Wahrung eines würdigen Gedenkens werden die Besucherinnen und Besucher aufgefordert, sich angemessen zu verhalten.
Angehörigen extremistischer Parteien oder Organisationen, deren Wirken im Gegensatz zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht, kann der Zutritt zur Gedenkstätte anlassbezogen verwehrt werden.
Die Mitarbeitenden der Gedenkstätte nehmen das Hausrecht wahr. Sie sind berechtigt, Besucherinnen und Besucher, die mit menschenfeindlichen oder antidemokratischen Äußerungen auffallen oder aufgefallen sind, des Hauses zu verweisen, ein Hausverbot auszusprechen und symbolische Gedenkzeichen zurückzuweisen. Dasselbe gilt für das Tragen von Kleidung oder Symbolik, die eine Verherrlichung von Diktaturen zum Ausdruck bringt.